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Allgemeine Geschäftsbedingungen der lichtconcept.GmbH

Geschäftsführer: Cord Dayal & Peter Poremba

1. Diese Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse
- zwischen uns und unseren Kunden sowie
- zwischen uns und unseren Lieferanten.

2. Unsere Angebote an Kunden sind freibleibend. Für Verträge, ihre Ergänzung oder Änderung gilt § 126 BGB (Schriftform). Technische Änderungen bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.

3. Nur schriftlich erteilte Bestellungen an Lieferanten sind für uns verbindlich. Als Auftragsbestätigung ist uns die unterzeichnete Kopie unserer Bestellung sofort einzusenden. Jede (insbesondere Preis-) Änderung oder Ergänzung muss schriftlich erfolgen. Der Lieferant hat uns unverzüglich auf offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler hinzuweisen.

Rechnung, Lieferschein und Versandpapiere müssen alle in der Bestellung aufgeführten Kenndaten tragen; anderenfalls kann ohne dass wir in Verzug kommen eine Bearbeitung nicht erfolgen.

4. Mit Ausnahme verlängerten Eigentumsvorbehaltes bedarf die Abtretung gegen uns gerichteter Forderungen unserer schriftlichen Genehmigung. Zahlungen erfolgen soweit möglich nur an den Lieferanten. Der Lieferant darf seine Leistung nur aufgrund unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder in seinem Sinne entscheidungsreifer Forderung zurückhalten.

Gegen unsere Forderungen ist Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit im Sinne des Kunden entscheidungsreifer Forderungen möglich; ein Zurückbehaltungsrecht muss zusätzlich auch auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Preise verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung hat innerhalb eines Zahlungsziels von zwei Wochen nach Rechnungszugang zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt, Forderungen sind sofort fällig.

Die Preis für unsere Leistungen ist spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung bzw. Ende der Leistung zu bezahlen. Zahlt der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung bzw. Ende der Leistung oder Rechnungszugang nicht, so gerät er gem. § 286 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Abs. 3 BGB in Zahlungsverzug.

Ist der Kunde Kaufmann und zahlt er innerhalb eines Zahlungsziels nicht, so hat er uns die banküblichen Zinsen zu zahlen.

6. Gegenüber unseren Lieferanten sind wir verpflichtet, Mängel ab Entdeckung innerhalb von zwei Wochen zu rügen.

7. Im Verkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gilt §§ 377, 381 HGB.

8. Ansprüche gegen uns wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung. Dies gilt nicht, wenn durch diese Einjahresfrist - die Verjährung von Ansprüchen gegen uns bei Verträgen über Lieferungen neu hergestellter Sachen und über Werkleistungen in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB erleichtert wird
- oder es sich um einen unter §§ 474, 475, 651 BGB fallenden Verbrauchsgüterkauf handelt
- oder es sich um einen Anspruch handelt, der auf einer uns zurechenbaren Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens beruht.

Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung oder Fertigstellung, es sei denn, es handelt sich um einen Anspruch, der auf einer uns zurechenbaren Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens beruht.

9. Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist anzuzeigen. Der kaufmännische Kunde hat Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Kommt der Kunde seiner Anzeigepflicht nicht nach, so sind seine Mängelansprüche ausgeschlossen. Es genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige innerhalb der Frist.

10. Bei einem Mangel kann der Kunde zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so hat er das Recht zu mindern, oder er kann, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Dies gilt nur, soweit es sich nicht um einen Anspruch handelt, der auf einer uns zurechenbaren Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder Lebens beruht.

11. An sämtlichen Gestaltungs-, Planungs-, Bau- und Fertigungsunterlagen, den darin enthaltenen Angaben sowie an allen sonstigen dem Lieferanten von uns übergebenen Gegenständen behalten wir uns das uneingeschränkte Recht auf Eigentum, das Urheberrecht und sonstige gewerblichen Schutzrechte vor. Der Lieferant hat sie uns samt aller etwa von ihm gefertigten Duplikate unaufgefordert spätestens nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben, wenn er nicht vorher von uns dazu aufgefordert wurde.

12. Der Kunde sorgt für etwaige erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen.

13. Lieferanten und Kunden haften auch für eine etwaige Verletzung von Schutzrechten Dritter durch ihre Lieferung, Leistung oder Bestellung, es sei denn, sie haben die Verletzung nicht verschuldet. Im Falle ihrer Haftung stellen sie uns und unsere Abnehmer von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei.

14. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

Ist der Kunde Unternehmer, so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der Geschäftverbindung unser Eigentum.

15. Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei einer Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird auch für einfache Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

16. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

17. Ist der Kunde oder Lieferant eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann, so ist Traunstein als Gerichtstand vereinbart und Übersee am Chiemsee wird als Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Pflichten vereinbart.

Sollte der Kunde oder Lieferant keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, so wird Traunstein als Gerichtsstand vereinbart.

Das AG/LG Traunstein gilt für alle Vertragsverhältnisse als international zuständig.

18. Unsere AGB gelten ausschließlich. AGB von Kunden und Lieferanten wird widersprochen, diese werden nicht Bestandteil des Vertrags.

19. Der Kunde ist mit der Speicherung seiner für die Geschäftabwicklung nötigen Daten einverstanden und verzichtet auf eine Benachrichtigung nach Datenschutzrecht.

20. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und des Vertrags nicht.